Die Pflegeversicherung übernimmt deutlich mehr, als viele Angehörige wissen. Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es Mittel für Hilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Wohnumfeldanpassung. Die Leistungen sind an den Pflegegrad geknüpft — und der will beantragt werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Seit der Reform 2017 sind die Pflegeleistungen in fünf Pflegegrade gestaffelt. Die konkreten Beträge wurden zum 1. Januar 2025 angehoben. Die folgenden Zahlen sind Stand 2026 und sollten bei jeder aktuellen Planung nochmal bei der eigenen Pflegekasse verifiziert werden.
Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige)
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: etwa 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: etwa 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: etwa 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: etwa 990 Euro monatlich
Wird ausgezahlt an den Pflegebedürftigen — oft weitergegeben an Angehörige als Anerkennung. Steuerfrei. Nur bei häuslicher Pflege.
Pflegesachleistungen (professioneller Pflegedienst)
- Pflegegrad 2: etwa 796 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: etwa 1.497 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: etwa 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: etwa 2.299 Euro monatlich
Für Leistungen eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes. Kombination mit Pflegegeld als sogenannte Kombinationsleistung möglich.
Entlastungsbetrag
125 Euro monatlich für alle Pflegegrade ab 1. Verwendbar für Haushaltshilfe, Betreuungsdienste, Nachbarschaftshilfe — alles, was qualifizierte Entlastung schafft. Nicht verfallbar im laufenden Kalenderjahr, Übertrag bis 30. Juni des Folgejahres möglich.
Verhinderungspflege
Bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist — Urlaub, Krankheit, einfach durchatmen. Für stunden- oder tageweisen Ersatz durch andere Personen oder Pflegedienste.
Kurzzeitpflege
Bis zu 1.774 Euro jährlich für stationäre Unterbringung bei akuter Notwendigkeit — nach Krankenhausaufenthalt zum Beispiel, oder bei vorübergehender Unmöglichkeit der häuslichen Pflege.
Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion) bis zu 42 Euro monatlich — als Pauschale ohne Einzelabrechnung. Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) gegen Einzelantrag und Arzt-Verordnung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für Anpassungen im Wohnumfeld — barrierefreies Bad, Treppenlift, Rampen, stufenlose Zugänge. Pro Wohnsituation mehrfach möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert.
Beratungseinsatz
Bei reiner Pflegegeld-Bezug verpflichtend: Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Kostenfreie Qualitätssicherung durch anerkannte Beratungsstelle, meist einen Pflegedienst.
Wie ein Antrag funktioniert
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (Brief, Telefon, Online-Formular)
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt zur Begutachtung
- Bescheid mit Einstufung folgt binnen 25 Arbeitstagen
- Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: Widerspruch binnen 4 Wochen möglich
- Leistungen werden ab Antragstellung rückwirkend ausgezahlt — also: lieber früh beantragen
Wie genau der Antrag aussieht und worauf bei der Begutachtung zu achten ist, beschreiben wir Schritt für Schritt im Artikel Pflegegrad beantragen — ein einfacher Leitfaden.
Praktische Tipps aus der Praxis
- Pflegetagebuch über 2–4 Wochen vor der Begutachtung führen — konkrete Zeiten, konkrete Tätigkeiten
- Bei der Begutachtung ehrlich und vollständig sein — nicht beschönigen
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen — die Quote erfolgreicher Widersprüche ist hoch
- Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung — nutzen
- Hilfsmittel mit Rezept vom Arzt, nicht nur mit Äußerungen
- Leistungen kombinieren — Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können teilweise gegenseitig aufgestockt werden
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse bei Schluckstörungen?
Andickungsmittel sind als Lebensmittel eingestuft und nicht als Hilfsmittel der Pflegekasse. Logopädie wird über die Krankenkasse abgerechnet, nicht die Pflegekasse. Trinkbecher, Anti-Rutsch-Matten und andere Ess-Hilfsmittel können über die Pflegesachleistungen eingesetzt werden. Im Einzelfall lohnt es sich, mit der eigenen Krankenkasse über medizinisch begründete Erstattungen zu sprechen.
Kann Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden?
Beim Pflegebedürftigen nicht (steuerfrei, nicht anrechenbar auf Sozialleistungen). Bei weitergegebenem Pflegegeld an Angehörige steuerlich ebenfalls nicht anrechenbar, sofern die Pflege tatsächlich geleistet wird (sogenannte Pflegeperson-Regelung).
Was, wenn die Einstufung zu niedrig ausgefallen ist?
Widerspruch einlegen. Schriftlich, binnen 4 Wochen nach Bescheid. Eine erneute Begutachtung wird angesetzt. Besser vorbereitet, mit Pflegetagebuch und möglichst einem hinzugezogenen Zeugen (Pflegefachkraft, Arzt), kann die Einstufung oft korrigiert werden.
Gibt es Leistungen ohne Pflegegrad?
Sehr eingeschränkt. Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte zu fast allen Kassenleistungen. Wer einen erhöhten Unterstützungsbedarf hat, sollte den Antrag früh stellen — auch bei Pflegegrad 1 gibt es bereits den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
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